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Drohnenabwehr

Wachsende Gefahr – Vorfälle, Risiken und Abwehrmaßnahmen
1. Dezember 2025 durch
OPTOSECURE
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Zunehmende Drohnenvorfälle in Deutschland und Europa


Silhouette eines Quadcopters, der bei Sonnenuntergang über einer Stadt schwebt.

In den letzten Jahren häufen sich Meldungen über Drohnenalarm in sensiblen Bereichen – von Flughäfen bis hin zu Militäranlagen. Erst kürzlich wurden etwa Flughäfen in München, Kopenhagen und Oslo durch unbefugte Drohnen lahmgelegt worden. Allein in den letzten Wochen sind in mehreren europäischen Ländern, darunter Dänemark, Norwegen, Polen, Rumänien und Moldau – unbekannte Drohnen aufgetaucht, die den Flugverkehr störten oder kritische Infrastruktur überflogen [1]. Diese Vorfälle zeigen: Zivile Multicopter sind längst mehr als harmloses Spielzeug, sondern werden zunehmend als Risiko für Sicherheit und Infrastruktur wahrgenommen.

Deutschland bleibt von dieser Entwicklung nicht verschont – viele Betreiber und Behörden sind auf solche Szenarien noch immer nur unzureichend vorbereitet. Wiederholt haben Drohnenflüge den zivilen Luftverkehr und sogar militärische Einrichtungen gestört – doch die Behörden sind darauf bislang schlecht vorbereitet [2]. So musste Anfang Oktober 2025 der Flughafen München mehrmals gesperrt werden, nachdem dort Drohnen gesichtet wurden. Rund 10.000 Passagiere waren von den Flugunterbrechungen betroffen. Luftaufnahme eines Flughafens aus der Perspektive einer fliegenden Drohne bei Tageslicht.Bereits 2024 gab es an deutschen Flughäfen insgesamt 118 Drohnen-Zwischenfälle, neunmal kam es zur vollständigen Einstellung des Flugbetriebs. Laut einer Untersuchung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt verursachten Drohnen-Störfälle allein 2024 wirtschaftliche Schäden von rund einer halben Million Euro – durch Verspätungen, Umleitungen und andere Folgen für Airlines und Flughäfen. Kurzfristige Sperrungen von Start- und Landebahnen können das Luftverkehrssystem schnell an seine Grenzen bringen und die Kosten explodieren lassen, wenn etwa Wartezeiten von über einer Stunde auftreten [3].

Doch nicht nur der Luftverkehr ist betroffen. Auch über Militärgeländen und anderen sensiblen Bereichen nehmen unautorisierte Drohnenflüge zu. Zwischen 2021 und 2023 wurden in der Nähe deutscher Bundeswehr-Standorte 627 Drohnensichtungen gezählt – vermeintlich zu Spionagezwecken – von denen nur eine einzige erfolgreich abgewehrt werden konnte. In jüngster Zeit häufen sich solche Beobachtungen sogar wieder, etwa als im Januar mehrere Drohnen gleichzeitig über einem Luftwaffenstützpunkt in Schleswig-Holstein auftauchten [4]. Sicherheitsbehörden vermuten hinter manchen Vorfällen staatliche Akteure: So flogen Drohnen mit ungewöhnlich langer Flugdauer und eingeschalteten Positionslichtern über deutschen und dänischen Einrichtungen – ein Indiz, dass hier kein Hobby-Pilot am Werk war, sondern ein gut organisierter Angreifer. Dänemarks Regierung sprach in diesem Zusammenhang bereits von einer „systematischen Bedrohung“. Als Urheber wird insbesondere Russland in Betracht gezogen, auch wenn ein eindeutiger Beweis meist fehlt. Tatsächlich sind Drohnen längst Bestandteil moderner Konfliktführung: Russland setzt sie im Ukraine-Krieg massenhaft ein, was die EU veranlasst hat, ein umfangreiches Abwehrsystem „Drohnenwall“ aufzubauen, um den Luftraum zu schützen.


Drohne die über einem Industriekomplex oder Kraftwerk fliegt.Hinzu kommen Zwischenfälle an Industrieanlagen und Behörden. Im Jahr 2024 wurden mindestens 24 Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlicher Spionage-Drohnen eingeleitet. Betroffen waren wichtige Unternehmensstandorte: So wurden beispielsweise über dem Werksgelände des Chemiekonzerns BASF in Ludwigshafen verdächtige Drohnen beobachtet [5]. In Brandenburg registrierten die Behörden in den ersten neun Monaten 2025 bereits dreimal so viele illegale Drohnenflüge über Militärgebieten wie im gesamten Vorjahr. Auch über kritischer Infrastruktur an der Ostsee – dem Industriehafen Lubmin, dem LNG-Terminal Mukran und sogar einer nukleartechnischen Anlage in Rubenow – kreisten unbekannte Drohnen. Obwohl meist unklar bleibt, wer hinter solchen Überflügen steckt, liegt der Verdacht nahe, dass ausländische Nachrichtendienste involviert sind. Die deutschen Sicherheitsbehörden schlagen Alarm: „Wir sind nicht im Krieg, freilich auch nicht richtig im Frieden. Wir müssen bundesweit die Fähigkeit zur Drohnenabwehr stärken” mahnte etwa Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl jüngst [6]. Mit anderen Worten – die Gefahr durch Drohnen ist real und akut, und sie wächst mit jedem neuen Vorfall.

Hauptkategorien von Drohnen

Unterschiedliche Drohnentypen: Zivil/Handelsüblich vs. Militärisch

Unbemannte Drohnen, im Englischen Unmanned Aerial Vehicles (UAV) genannt, haben in zahlreichen Bereichen erhebliche Fortschritte ermöglicht und zugleich wichtige technologische Entwicklungen vorangetrieben. Dies zeigt sich unter anderem in der präzisen Erfassung von Umweltdaten, der effizienten Überwachung landwirtschaftlicher Flächen, der schnellen Bereitstellung medizinischer Güter in schwer zugänglichen Regionen sowie der erheblich verbesserten Lageerkundung bei Katastropheneinsätzen. Im technologischen Bereich haben Drohnen zudem Entwicklungen in Sensorik, autonomer Navigation und Datenanalyse deutlich beschleunigt.

Drohnen lassen sich in mehrere zentrale Hauptkategorien einteilen:

1. Zivile Mikro- & Mini-Drohnen
Kleine, meist elektrisch betriebene Multicopter mit wenigen Kilogramm maximalem Abfluggewicht. Typische Flugzeiten liegen bei 15–30 Minuten, die Reichweite bei einigen Kilometern. Sie tragen vor allem Kameras oder einfache Sensorik und sind frei oder mit geringen Auflagen im Handel erhältlich [7] .

Schwarz-weiße Drohne, die über einem grünen offenen Feld fliegt.

2. Professionelle zivile UAV 
Industrie-, Inspektions- und Mapping-Drohnen: Leistungsstärkere Multicopter oder Starrflügler mit höherer Nutzlast und längerer Flugzeit. Eingesetzt für Vermessung, Infrastrukturinspektion, Sicherheitsanwendungen und Medienproduktion. Ausgestattet mit spezialisierter Sensorik wie Wärmebild, Multispektral- oder LiDAR-Systemen und meist von Unternehmen oder Behörden betrieben [7] .

Ein Mann hält eine taktische Aufklärungsdrohne in einer wüstenartigen Umgebung.

3. Taktische militärische UAV
Mittlere Systeme, die über dem Gefechtsfeld oder in Grenznähe eingesetzt werden. Sie verfügen über robuste Kommunikations- und Aufklärungssysteme, können mehrere Stunden in der Luft bleiben und sind oft von mobilen Bodenstationen aus steuerbar. Primäre Aufgaben sind Aufklärung, Zielerfassung und Gefechtsunterstützung [8] .

Ein Mann hält eine taktische Aufklärungsdrohne in einer wüstenartigen Umgebung.

4. MALE- und HALE-Drohnen
Medium/High Altitude Long Endurance: Mittlere Systeme, die über dem Gefechtsfeld oder in Grenznähe eingesetzt werden. Sie verfügen über robuste Kommunikations- und Aufklärungssysteme, können mehrere Stunden in der Luft bleiben und sind oft von mobilen Bodenstationen aus steuerbar. Primäre Aufgaben sind Aufklärung, Zielerfassung und Gefechtsunterstützung [8] .

MALE- und HALE-Drohnen

5. Loitering-Munitions- und „Kamikaze“-Drohnen
Einweg-Systeme, die zunächst im Zielgebiet kreisen („loitern“) und anschließend als fliegende Munition wirken. Sie kombinieren Sensorik zur Zielsuche mit einer Sprengladung und werden nach dem Einschlag vollständig zerstört. Technisch und rechtlich gehören sie eher in den Bereich bewaffneter Systeme als klassischer UAV [9] .

Nahaufnahme einer Kamikaze Drohne, die vor einem hellen Himmel schwebt.


Im weiteren Verlauf dieses Blogs konzentrieren wir uns auf die Abwehr von zivilen und professionellen Drohnen der Kategorien 1 und 2, da deren Einsatz im zivilen Luftraum direkt sicherheitsrelevant ist und Gegenmaßnahmen hier grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich von Behörden, Unternehmen und Sicherheitsdienstleistern fallen. Die Abwehr militärischer Systeme der Kategorien 3 bis 5 setzt spezielle militärische Befugnisse, Technik und Einsatzregeln voraus und liegt daher außerhalb des Umfangs dieser Darstellung.

Gefahren durch handelsübliche und professionelle Drohnen

Wie weit verbreitete UAV-Systeme kritische Bereiche bedrohen – durch hohe Leistungsfähigkeit, schwierige Erkennung und erhebliches Schadenspotenzial

Drohnensysteme als neue Sicherheitsherausforderung

Handelsübliche und professionelle Drohnen gehören zu den am schnellsten wachsenden Technologien im zivilen Bereich. Millionen Geräte sind frei verfügbar, kostengünstig und ohne große Kenntnisse einsatzbereit. Diese breite Verfügbarkeit macht sie für Hobbyanwender attraktiv – aber auch für Akteure, die Drohnen bewusst für sicherheitsrelevante Zwecke missbrauchen [10].

Technische Fähigkeiten, die ein Risiko darstellen

Drohnenbasierte 3D-Geländemessung

Drohnenbasierte 3D-Geländemessung [11]

​Moderne UAVs bieten 4K-Video, Wärmebild, Zoom-Objektive oder LiDAR – und das bereits im Consumer-Segment. Professionelle Systeme tragen zusätzliche Nutzlasten für Inspektionen oder Überwachung.

Autonome Flugmodi begünstigen Missbrauch

Waypoint-Flüge (vorab programmierte GPS-Punkte, die die Drohne autonom abfliegt) und GPS-Navigation ermöglichen vollständig autonome Missionen, ohne dass ein Pilot sichtbar in der Nähe stehen muss. Das erschwert Überwachung und Rückverfolgung.

Kleine Radarsignaturen erschweren die Entdeckung


!


Kleine Multicopter haben extrem schwache Radarreflexionen und fliegen häufig in niedriger Höhe – sie werden dadurch oft nicht rechtzeitig erkannt.

Missbrauchspotenzial: Wie Drohnen für verdeckte Aktivitäten eingesetzt werden

Drohnen bieten Angreifern mehrere taktische Vorteile, die sie für Spionage-, Sabotage- und Schmuggelaktivitäten ideal machen. Sie sind kostengünstig, leicht verfügbar und können ohne große technische Kenntnisse modifiziert werden. 

Zudem ermöglichen sie verdeckte Annäherungen, da sie abseits klassischer Routen und mit geringer visueller Erkennbarkeit operieren können. Dadurch umgehen sie traditionelle Sicherheitsmechanismen wie Zäune, Überwachungskameras oder sensorbasierte Barrieren und eröffnen neue Angriffspunkte für unerlaubte oder schwer nachverfolgbare Aktivitäten [10]

Die Kombination aus Flugstabilität, präziser GPS-Positionierung und autonomem Flug erlaubt systematische Überwachungsmissionen, die kaum visuell wahrgenommen werden.

Praktische Methoden:

  • Überflüge in 60–120 m Höhe, kaum sichtbar und kaum hörbar

  • Nutzung von Waypoint-Flügen für wiederholbare Routen

  • Wärmebildkameras zur Erfassung von Personenbewegungen, Maschinenbetrieb oder Energieflüssen (z. B. Kraftwerke)

  • Zoom-Optiken (20–50x), um aus hunderten Metern Entfernung Kennzeichen, Zugangscodes oder Abläufe zu erfassen
UAVs können kleine Nutzlasten transportieren, wodurch sie in der Lage sind, Objekte abzulegen, fallen zu lassen oder anzubringen. Schon wenige hundert Gramm Nutzlast reichen für Störsender, Brandmittel, Sensoren oder Marker aus [12].

Typische Sabotage-Methoden:

  • Ablage kleiner Brand- oder Zündmittel auf Dächern oder Anlagen

  • Platzierung externer Sensoren (WLAN-Scanner, IMSI-Catcher, Bluetooth-Logger)

  • Manipulation von Hochrisikobereichen wie Trafostationen oder Chemieanlagen

  • Unterbrechung logistischer Abläufe (Schiffe, Häfen, Raffinerien)
Zukünftiges Risiko: Professionalisierung & neue Angriffsmethoden

Die Bedrohung entwickelt sich weiter – sowohl technisch als auch organisatorisch. Angreifer nutzen zunehmend spezialisierte Ausrüstung, bessere Sensorik und automatisierte Flugtechniken, wodurch Drohnenoperationen präziser, schwerer erkennbar und effektiver werden. 

Zukünftig sind folgende Risiken realistisch:

1. Schwarmangriffe (Drone Swarms)
Der koordinierte Einsatz mehrerer Drohnen gleichzeitig stellt eine der größten zukünftigen Bedrohungen dar. Obwohl einzelne Drohnen meist noch zuverlässig erkannt und abgewehrt werden können, verändert ein koordinierter Schwarm die Situation grundlegend, da sie unterschiedliche Anflugrichtungen nutzen, Sensoren überlasten und Abwehrmaßnahmen gleichzeitig saturieren können. Selbst kleine Drohnen sind in der Masse ein erhebliches Risiko für kritische Infrastruktur, Flughäfen und sicherheitssensible Einrichtungen.

2. Autonome KI-gesteuerte Drohnen
Zukünftige UAVs werden zunehmend KI-basiert operieren. Durch Objekterkennung, Musteranalyse und autonome Flugentscheidungen sind sie unabhängig von aktiven Funksignalen. Dadurch entfallen typische Erkennungsmerkmale wie Telemetrie oder Steuerfrequenzen – sie sind nahezu unsichtbar für RF-Detektionssysteme (Funksignalerkennungssysteme) und können präzise Ziele identifizieren oder verfolgen.

3. Micro-UAVs / Nanodrohnen
Micro- und Nanodrohnen werden extrem klein, leise und schwer detektierbar sein. Ihre kompakte Bauweise ermöglicht Einsätze in Gebäuden, engen Räumen oder direkt an sensiblen Anlagen. Aufgrund ihrer Größe sind sie kaum auf Radar, optischen Systemen oder akustischen Sensoren erkennbar, was sie besonders gefährlich für nahe Aufklärung und verdeckte Operationen macht.

4. Cyberangriffe über UAV-Plattformen
Drohnen werden zunehmend für Cyberoperationen eingesetzt. Sie können WLAN-Sniffer, SDR-Module, Rogue Access Points oder IMSI-Catcher tragen und damit physisch nah an Netzwerke oder Geräte fliegen. Diese Kombination aus physischer Nähe und digitalem Zugriff eröffnet völlig neue Angriffsvektoren – besonders bei Unternehmen, Industrieanlagen oder öffentlich zugänglichen Bereichen.

5. Sabotage kritischer Infrastruktur
Zentrale Versorgungssysteme wie Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation sind besonders gefährdet. Viele dieser Anlagen liegen offen, sind weitläufig verteilt und besitzen begrenzte Überwachungskapazitäten. Drohnen können leicht Anlagenteile auskundschaften, beschädigen oder technische Komponenten manipulieren – mit potenziell erheblichen Auswirkungen auf Versorgungssicherheit und öffentliche Ordnung.

Drohnen werden nicht zufällig missbraucht – sie eignen sich technisch ideal dafür: leistungsfähig, autonom, leise, schwer erkennbar und flexibel modifizierbar. Gleichzeitig entwickeln sich Technologien weiter, sodass zukünftige Angriffe komplexer, koordinierter und schwerer zu verhindern sein werden. Für Betreiber kritischer Infrastruktur bedeutet das: Drohnenschutz ist kein optionales Thema mehr, sondern zwingend erforderlich.

Schutzmaßnahmen & rechtlicher Rahmen in Deutschland

Was private Betreiber und Sicherheitsfirmen dagegen unternehmen dürfen und wie sie darauf reagieren

Rechtlicher Rahmen: Was erlaubt und verboten ist

Symbolische Darstellung einer Waage und eines Dollarsymbols auf schwarzem Hintergrund.

Der deutsche und europäische Rechtsrahmen erlaubt privaten Betreibern und Sicherheitsdienstleistern derzeit ausschließlich passive und beobachtende Maßnahmen. Diese Regelungen schaffen zwar eine solide Basis für den sicheren Betrieb und die Erkennung potenzieller Bedrohungen [13], werden jedoch der rasanten technologischen Entwicklung und dem steigenden Risiko durch Drohnenangriffe zunehmend nicht mehr gerecht.

Für eine effektive Gefahrenabwehr erscheint es daher sinnvoll, gesetzliche Anpassungen in Betracht zu ziehen, die qualifizierten Sicherheitskräften ausgewählte aktive Gegenmaßnahmen ermöglichen. Ohne entsprechende Modernisierung besteht die Gefahr, dass staatliche Behörden im Ernstfall überlastet werden, während private Betreiber auf eine reine Meldetätigkeit beschränkt bleiben. Ein aktualisierter Rechtsrahmen würde dazu beitragen, die Gesamtverteidigungsfähigkeit nachhaltig zu stärken.

Erlaubt sind u. a.:

  • Drohnen-Detektion (Radar, RF, optische Systeme)

  • Optische Identifikation (Kameras, Wärmebild)

  • RF-Analyse zur passiven Erkennung von Steuer- und Telemetriesignalen

  • Dokumentation & Alarmierung zuständiger Stellen

  • Risikobewertungen & Präventionsmaßnahmen

Was verboten ist:

Aktive Eingriffe in den Flug oder die Funksignale einer Drohne sind in Deutschland und der EU strikt untersagt – außer für klar definierte Behörden [14].

  • Funksignal-Störung (Jamming)

    •  Verboten nach TKG § 149 (Störsender)

  • GPS-Spoofing

    •  Gilt als unzulässige Manipulation von Navigation

  • Abschuss / physische Neutralisierung

    •  Verstoß gegen Waffengesetz (WaffG) & Gefährdung Dritter

Zuständigkeiten: Wer darf was?

Die Verantwortlichkeiten sind in Deutschland klar verteilt:

  • Polizei & Luftsicherheitsbehörden

    •  dürfen aktive Gegenmaßnahmen durchführen (Jamming, Abfangdrohnen, Neutralisierung).

  • Betreiber von Industrieanlagen, Flughäfen, Energieinfrastruktur

    •  müssen Detektion, Überwachung und Meldung sicherstellen.

Diese Rollenverteilung war entscheidend, um eine rechtskonforme Drohnenabwehr im zivilen Bereich zu gewährleisten. Doch die Bedrohungslage ist heutzutage größer und erfordert eine entsprechende Anpassung.

Wie Sicherheitsfirmen auf Drohnenbedrohungen reagieren

OPTOSECURE arbeitet zurzeit mit spezialisierten Technologiepartnern zusammen, um moderne, rechtskonforme Detektions- und Analyseverfahren zu integrieren. Dadurch können wir unseren Kunden die notwendige Sicherheit gewährleisten.

Unsere modulare technische Lösungen

OPTOSECURE setzt auf ein skalierbares Multi-Sensor-System, das speziell auf zivile Drohnenbedrohungen ausgelegt ist.

RF-Detektionssensoren
RF-Based Drone Detection with AI
RF-Based Drone Detection mit KI [15]

RF-Detektionssensoren empfangen und analysieren Funksignale, die zwischen einer Drohne und ihrer Fernsteuerung ausgetauscht werden. Sie „hören“ also den Funkverkehr mit und erkennen daraus, dass eine Drohne aktiv ist.

3D-Kurzstreckenradar
⚠️ Fremdes Objekt entdeckt!

Erfasst kleine Flugobjekte ab ~7 cm Größe und arbeitet zuverlässig bei jedem Wetter – ideal für schwer erkennbare Mini-/Mikrodrohnen.

EO/IR-Kameras

Optische und thermische Sensorik

Vision Flex  EO/IR Detector [16]

Optische + thermische Sensorik ermöglichen die präzise Erkennung und Verfolgung von Drohnen bei Tag und Nacht. EO-Kameras liefern hochauflösende visuelle Daten zur Identifikation und zur Einschätzung der Nutzlast, während IR-Sensoren über Wärmesignaturen auch getarnte oder schlecht sichtbare Ziele erfassen. In Kombination mit KI-basiertem Autotracking können dadurch kontinuierliche, systematische Überwachungsmissionen durchgeführt werden, die eine hohe Aufklärungsreichweite bieten und zugleich für Außenstehende kaum wahrnehmbar bleiben.

C2-Softwareplattform

Wir entwickeln und liefern vollständig personalisierte C2-Systeme, die exakt auf die Anforderungen von Sicherheitsorganisationen, Unternehmen und kritischen Infrastrukturen zugeschnitten sind. Unsere Plattform ermöglicht eine zentrale Fusion aller angeschlossenen Sensoren und Technologien, sodass alle relevanten Informationen in einem einzigen, klar strukturierten Lagebild zusammenlaufen.

C2-Softwareplattform - mehrere Überwachungsmonitore in einem Leitstellenraum mit Live-Videoübertragung.

Zentrale Fusion aller Sensoren:

  • Echtzeit-Lagebild

  • Flugpfadtracking

  • Automatische Alarmierungen

  • Forensische Protokollierung für Ermittlungsbehörden

  • Nahtlose Integration in Leitstellen & bestehende Video-Management-Systeme
Operative Maßnahmen und Sicherheitsprozesse

Neben der Technik stellt OPTOSECURE sicher, dass Betreiber über funktionierende Abläufe verfügen:

1. Standortanalyse
OPTOSECURE führt eine detaillierte Analyse des gesamten Standortes durch – inklusive Geländeprofil, potenzieller Anflugkorridore, Höhenlinien und definierten Risikozonen. Dadurch wird ermittelt, wo Sensoren platziert werden sollten und welche Bereiche für Drohnen besonders anfällig sind.

2. Erstellung standardisierter SOPs
Für alle relevanten Drohnen-Szenarien entwickelt OPTOSECURE klare Standard-Operating-Procedures (SOPs). Diese definieren Rollen, Verantwortlichkeiten, Eskalationsstufen und konkrete Handlungsschritte im Ernstfall. Dadurch reagieren Sicherheitskräfte schneller, koordinierter und rechtssicher.

3. Integration in Leitstellen & Sicherheitsarchitektur
Die Drohnendetektionssysteme werden direkt in bestehende Leitstellen, Video-Management-Systeme und Sicherheitsinfrastrukturen integriert. Dadurch entsteht ein einheitliches Lagebild, das Alarmierungen, Videostreams und Sensordaten zentral zusammenführt.

4. Schulung von Sicherheits- & Interventionskräften
OPTOSECURE trainiert Einsatz-, Leitstellen- und Interventionspersonal im Umgang mit Drohnendetektionssystemen sowie in rechtssicheren Reaktionsabläufen. Dazu gehören die Interpretation von Sensordaten, die korrekte Dokumentation und die Kommunikation mit Behörden im Eskalationsfall.

5. 24/7 Managed Monitoring Service
OPTOSECURE bietet eine kontinuierliche Überwachung des Luftraums durch geschulte Spezialisten. Der Service umfasst Echtzeit-Analyse, Alarmmeldung, Behördenkontakt sowie technische Systemüberwachung. Dadurch wird gewährleistet, dass Bedrohungen sofort erkannt und korrekt eingestuft werden – zu jeder Uhrzeit.

Das Ziel ist ein skalierbares Abwehr-Ökosystem, das aktuelle Bedrohungen abdeckt und gleichzeitig auf zukünftige UAV-Risiken vorbereitet ist.

Methoden der Drohnen-neutralisierung

Überblick über behördlich zulässige Soft-Kill- und Hard-Kill-Maßnahmen im zivilen Luftraum – ausschließlich behördliche Eingriffsbefugnisse

Im zivilen Luftraum gilt: Sicherheit hat Vorrang – aber immer innerhalb klarer gesetzlicher Grenzen.
Bevor aktive Gegenmaßnahmen ergriffen werden dürfen, muss eine Drohne eindeutig als Bedrohung eingestuft sein. Dabei gilt das rechtliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit: Eine Abwehrmaßnahme darf niemals ein höheres Risiko erzeugen als die Drohne selbst.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Soft-Kill-Maßnahmen, die die Drohne ohne physische Beschädigung beeinträchtigen, und Hard-Kill-Methoden, die das Flugobjekt gezielt neutralisieren. Viele dieser Optionen stehen allerdings ausschließlich Behörden zur Verfügung. Private Betreiber und Sicherheitsfirmen wie OPTOSECURE dürfen nur passive, detektierende Verfahren einsetzen – nicht jedoch aktiv eingreifen.

Im Folgenden ein klarer Überblick über die gängigsten Abwehrtechnologien und deren Einsatzbereiche:

  1. Elektronische Gegenmaßnahmen
  2. Counter-UAS System

    Counter-UAS System [17]


    Signalstörer / RF-Jamming
    Jammer überlagern die Steuer- und Telemetrieverbindungen (z. B. 2,4 GHz, 5,8 GHz) sowie Navigationssignale wie GPS.

    Die Drohne verliert dadurch die Kontrolle, wechselt in den Fail-Safe-Modus, schwebt, landet oder fliegt zurück.

    1. kein direkter Schaden an der Drohne, geringes Trümmerrisiko.

    2. kann andere Funksysteme beeinflussen, daher in Deutschland streng verboten für private Akteure (TKG), nur Polizei/Bundeswehr dürfen dies nutzen.


  3. GPS-Spoofing

  4. Beim Spoofing werden manipulierte Navigationsdaten ausgesendet, um die Drohne kontrolliert aus einem sensiblen Bereich zu leiten.

  5. Diese Technik ist hochpräzise, aber technisch anspruchsvoll und – wie das Jamming – nur staatlichen Stellen vorbehalten.


  6. Mechanische Abwehrmethoden 
  7. Netzkanonen / Drohnenfänger
    SkyWall Patrol Netzwerfer [16]

  8. Netzkanonen / Drohnenfänger
  9. Netzwerfer oder Netzdrohnen fangen die Drohne mechanisch ein.

    Sie verursachen keine elektronischen Störungen und eignen sich besonders für begrenzte Bereiche wie Stadien, Veranstaltungsgelände oder Firmenareale.

    1.  Drohne bleibt oft intakt und kann analysiert werden.

    2.  Reichweite begrenzt, manuell anspruchsvoll, benötigt trainiertes Personal.


  10. Abfangdrohnen
    Spezielle UAVs, die mit Fangnetzen oder Greifmechanismen fremde Drohnen abfangen.

  11. Sie sind ideal für taktische Szenarien, aber in Deutschland rechtlich reguliert und nur mit behördlicher Freigabe einsetzbar.


  12. Hochenergie-Abwehr
  13. Hochenergielaser "DRAGONFIRE"

  14. Hochenergielaser DRAGONFIRE" [18]


  15. Laser-Abwehrsysteme

  16. Hochenergielaser zerstören Drohnen durch präzise Hitzeeinwirkung.

  17. Effektiv, aber teuer und genehmigungspflichtig.

  18. Erfordert konstante Zielverfolgung – schwierig bei schnellen Kleindrohnen.

    Mikrowellen-Systeme
    Richten elektromagnetische Impulse auf die Drohne und zerstören deren Elektronik.

  19. Weniger präzise als Laser, aber ebenfalls behördlich beschränkt und energieintensiv.

  20. Kinetische Abwehr
  21. Abschuss mit Schusswaffen oder Abwehrsystemen
    Im militärischen Umfeld üblich, im zivilen Raum nur als allerletzte Option.

  22. In Städten oder über Menschenmengen ist eine solche Maßnahme aufgrund von Geschoss- und Trümmergefahr praktisch ausgeschlossen.


Mehrstufige Schutzkonzepte sind der Standard
In der Praxis wird immer zuerst versucht, elektronische oder organisatorische Maßnahmen einzusetzen – etwa Detektion, Analyse, Klassifizierung und Behördenalarmierung. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen oder wenn akute Gefahr besteht, kommen behördliche Hard-Kill-Methoden zum Einsatz.

Entscheidend ist eine saubere Koordination zwischen Sicherheitsdiensten, Polizei und – bei Bedarf – militärischen Stellen.

Hier besteht weiterhin Verbesserungsbedarf, da Zuständigkeiten oft komplex geregelt sind und Reaktionszeiten darunter leiden.

Fazit: Zukunft der Drohnenabwehr & zentrale Handlungs-empfehlungen


Die Drohnenbedrohung wächst rasant und verändert sich mit jeder technologischen Generation. Unternehmen, Betreiber kritischer Infrastruktur und Sicherheitsdienstleister stehen dadurch vor der Aufgabe, Systeme einzusetzen, die nicht nur heutige Risiken erkennen, sondern auch zukünftige Angriffsmuster zuverlässig abbilden. Effektive Drohnenabwehr ist kein einmaliges Produkt, sondern ein fortlaufender technologischer, organisatorischer und rechtlicher Prozess, der kontinuierliche Anpassungen verlangt.

Technologisch entwickelt sich die Abwehr deutlich weiter: KI-basierte Sensorfusion, neue Radar- und RF-Systeme, automatisierte C2-Prozesse und standortübergreifende Abwehrnetzwerke werden zum neuen Standard. Parallel arbeitet die EU an einer Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Gleichzeitig erhalten Polizei, Militär und spezialisierte Behörden schrittweise erweiterte Befugnisse zur aktiven Neutralisierung.

Für private Betreiber gilt jedoch weiterhin: Erlaubt ist ausschließlich die passive, detektierende Abwehr. Und genau hier entsteht eine operative Lücke.

Warum eine gesetzliche Reform notwendig ist
Die Komplexität und Häufigkeit von Drohnenvorfällen erfordern in Zukunft eine breitere Beteiligung qualifizierter privater Sicherheitsakteure. Ein rein behördliches Neutralisierungsmonopol verzögert Reaktionszeiten, überlastet Behördenressourcen und schafft Abhängigkeiten, die in zeitkritischen Szenarien riskant sein können.

Kompakte Fassung des Reformvorschlags

Wir sprechen uns für eine qualifikationsgebundene Erweiterung der Abwehrbefugnisse im privaten Sicherheitssektor aus – geregelt und vergleichbar mit bestehenden Erlaubnismodellen wie dem Waffenschein oder dem Sachkundenachweis nach §34a.

Ein solcher „Drohnenabwehr-Schein“ sollte nur Unternehmen erteilt werden, die nachweislich:

  • technische Kompetenz besitzen,

  • rechtliche Kenntnisse vorweisen,

  • sicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit erfüllen,

  • genehmigte Einsatzbereiche dokumentieren,

  • und regelmäßige Fortbildungen absolvieren.
Damit würde die Abwehr nicht nur effizienter, sondern kontrolliert, rechtskonform und professionell ausgeführt – und würde die Lücke zwischen behördlichen Eingriffsbefugnissen und realem Handlungsbedarf schließen.


„Drohnen verändern die Sicherheitslandschaft. Unsere Aufgabe ist es nicht, Schritt zu halten – sondern vorauszugehen.“
Geschäftsinhaber Osman Tawasin
Osman Tawasin
Gründer & Inhaber, Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit (IHK)

In diesem Blogbeitrag haben wir die wichtigsten technologischen Entwicklungen, Drohnentypen und Abwehrmöglichkeiten kompakt dargestellt. Die tatsächliche Bandbreite an Drohnenmodellen, technischen Fähigkeiten und potenziellen Angriffsszenarien ist jedoch deutlich umfangreicher und entwickelt sich kontinuierlich weiter. Eine vollständige technische und taktische Aufbereitung aller Varianten würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen und würde eher in ein Fachhandbuch als in einen Blogartikel gehören.

Für vertiefende Informationen, standortspezifische Risiken oder eine individuelle Einschätzung Ihrer Sicherheitslage stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. 

Kontaktieren Sie uns gerne – wir unterstützen Sie dabei, die passenden Maßnahmen für Ihren Luftraumschutz zu entwickeln und umzusetzen.
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Quellen


1. Wiener Zeitung  Link


2. ZDF  Link


3. N-TV  Link


4. Tagesspiegel  Link


5. Correctiv  Link


6. Airliners  Link


7. EASA  Link


8. NATO  Link


9. Uvision  Link


10. Europäische Kommission  Link


11. Advexure  Link


12. BSI  Link


13. Luftverkehrs-Ordnung  Link


14. WaffG  Link


15. RF-Based Drone Detection  Link


16. OPENWORKS  Link


17. Meteksan Defense  Link


18. C-UAS  Link
OPTOSECURE 1. Dezember 2025
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