Zunehmende Drohnenvorfälle in Deutschland und Europa

In den letzten Jahren häufen sich Meldungen über Drohnenalarm in sensiblen Bereichen – von Flughäfen bis hin zu Militäranlagen. Erst kürzlich wurden etwa Flughäfen in München, Kopenhagen und Oslo durch unbefugte Drohnen lahmgelegt worden. Allein in den letzten Wochen sind in mehreren europäischen Ländern, darunter Dänemark, Norwegen, Polen, Rumänien und Moldau – unbekannte Drohnen aufgetaucht, die den Flugverkehr störten oder kritische Infrastruktur überflogen [1]. Diese Vorfälle zeigen: Zivile Multicopter sind längst mehr als harmloses Spielzeug, sondern werden zunehmend als Risiko für Sicherheit und Infrastruktur wahrgenommen.
Deutschland bleibt von dieser Entwicklung nicht verschont – viele Betreiber und Behörden sind auf solche Szenarien noch immer nur unzureichend vorbereitet. Wiederholt haben Drohnenflüge den zivilen Luftverkehr und sogar militärische Einrichtungen gestört – doch die Behörden sind darauf bislang schlecht vorbereitet [2]. So musste Anfang Oktober 2025 der Flughafen München mehrmals gesperrt werden, nachdem dort Drohnen gesichtet wurden. Rund 10.000 Passagiere waren von den Flugunterbrechungen betroffen.
Bereits 2024 gab es an deutschen Flughäfen insgesamt 118 Drohnen-Zwischenfälle, neunmal kam es zur vollständigen Einstellung des Flugbetriebs. Laut einer Untersuchung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt verursachten Drohnen-Störfälle allein 2024 wirtschaftliche Schäden von rund einer halben Million Euro – durch Verspätungen, Umleitungen und andere Folgen für Airlines und Flughäfen. Kurzfristige Sperrungen von Start- und Landebahnen können das Luftverkehrssystem schnell an seine Grenzen bringen und die Kosten explodieren lassen, wenn etwa Wartezeiten von über einer Stunde auftreten [3].
Doch nicht nur der Luftverkehr ist betroffen. Auch über Militärgeländen und anderen sensiblen Bereichen nehmen unautorisierte Drohnenflüge zu. Zwischen 2021 und 2023 wurden in der Nähe deutscher Bundeswehr-Standorte 627 Drohnensichtungen gezählt – vermeintlich zu Spionagezwecken – von denen nur eine einzige erfolgreich abgewehrt werden konnte. In jüngster Zeit häufen sich solche Beobachtungen sogar wieder, etwa als im Januar mehrere Drohnen gleichzeitig über einem Luftwaffenstützpunkt in Schleswig-Holstein auftauchten [4]. Sicherheitsbehörden vermuten hinter manchen Vorfällen staatliche Akteure: So flogen Drohnen mit ungewöhnlich langer Flugdauer und eingeschalteten Positionslichtern über deutschen und dänischen Einrichtungen – ein Indiz, dass hier kein Hobby-Pilot am Werk war, sondern ein gut organisierter Angreifer. Dänemarks Regierung sprach in diesem Zusammenhang bereits von einer „systematischen Bedrohung“. Als Urheber wird insbesondere Russland in Betracht gezogen, auch wenn ein eindeutiger Beweis meist fehlt. Tatsächlich sind Drohnen längst Bestandteil moderner Konfliktführung: Russland setzt sie im Ukraine-Krieg massenhaft ein, was die EU veranlasst hat, ein umfangreiches Abwehrsystem „Drohnenwall“ aufzubauen, um den Luftraum zu schützen.

Hauptkategorien von Drohnen
Unterschiedliche Drohnentypen: Zivil/Handelsüblich vs. Militärisch
Drohnen lassen sich in mehrere zentrale Hauptkategorien einteilen:





Im weiteren Verlauf dieses Blogs konzentrieren wir uns auf die Abwehr von zivilen und professionellen Drohnen der Kategorien 1 und 2, da deren Einsatz im zivilen Luftraum direkt sicherheitsrelevant ist und Gegenmaßnahmen hier grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich von Behörden, Unternehmen und Sicherheitsdienstleistern fallen. Die Abwehr militärischer Systeme der Kategorien 3 bis 5 setzt spezielle militärische Befugnisse, Technik und Einsatzregeln voraus und liegt daher außerhalb des Umfangs dieser Darstellung.
Gefahren durch handelsübliche und professionelle Drohnen
Wie weit verbreitete UAV-Systeme kritische Bereiche bedrohen – durch hohe Leistungsfähigkeit, schwierige Erkennung und erhebliches Schadenspotenzial
Drohnensysteme als neue Sicherheitsherausforderung
Handelsübliche und professionelle Drohnen gehören zu den am schnellsten wachsenden Technologien im zivilen Bereich. Millionen Geräte sind frei verfügbar, kostengünstig und ohne große Kenntnisse einsatzbereit. Diese breite Verfügbarkeit macht sie für Hobbyanwender attraktiv – aber auch für Akteure, die Drohnen bewusst für sicherheitsrelevante Zwecke missbrauchen [10].
Technische Fähigkeiten, die ein Risiko darstellen
Drohnenbasierte 3D-Geländemessung [11]
Moderne UAVs bieten 4K-Video, Wärmebild, Zoom-Objektive oder LiDAR – und das bereits im Consumer-Segment. Professionelle Systeme tragen zusätzliche Nutzlasten für Inspektionen oder Überwachung.
Autonome Flugmodi begünstigen Missbrauch
Waypoint-Flüge (vorab programmierte GPS-Punkte, die die Drohne autonom abfliegt) und GPS-Navigation ermöglichen vollständig autonome Missionen, ohne dass ein Pilot sichtbar in der Nähe stehen muss. Das erschwert Überwachung und Rückverfolgung.
Kleine Radarsignaturen erschweren die Entdeckung
Kleine Multicopter haben extrem schwache Radarreflexionen und fliegen häufig in niedriger Höhe – sie werden dadurch oft nicht rechtzeitig erkannt.
Missbrauchspotenzial: Wie Drohnen für verdeckte Aktivitäten eingesetzt werden
Drohnen bieten Angreifern mehrere taktische Vorteile, die sie für Spionage-, Sabotage- und Schmuggelaktivitäten ideal machen. Sie sind kostengünstig, leicht verfügbar und können ohne große technische Kenntnisse modifiziert werden.
Zudem ermöglichen sie verdeckte Annäherungen, da sie abseits klassischer Routen und mit geringer visueller Erkennbarkeit operieren können. Dadurch umgehen sie traditionelle Sicherheitsmechanismen wie Zäune, Überwachungskameras oder sensorbasierte Barrieren und eröffnen neue Angriffspunkte für unerlaubte oder schwer nachverfolgbare Aktivitäten [10].
Die Kombination aus Flugstabilität, präziser GPS-Positionierung und autonomem Flug erlaubt systematische Überwachungsmissionen, die kaum visuell wahrgenommen werden.
- Überflüge in 60–120 m Höhe, kaum sichtbar und kaum hörbar
- Nutzung von Waypoint-Flügen für wiederholbare Routen
- Wärmebildkameras zur Erfassung von Personenbewegungen, Maschinenbetrieb oder Energieflüssen (z. B. Kraftwerke)
- Zoom-Optiken (20–50x), um aus hunderten Metern Entfernung Kennzeichen, Zugangscodes oder Abläufe zu erfassen
- Ablage kleiner Brand- oder Zündmittel auf Dächern oder Anlagen
- Platzierung externer Sensoren (WLAN-Scanner, IMSI-Catcher, Bluetooth-Logger)
- Manipulation von Hochrisikobereichen wie Trafostationen oder Chemieanlagen
- Unterbrechung logistischer Abläufe (Schiffe, Häfen, Raffinerien)
Zukünftiges Risiko: Professionalisierung & neue Angriffsmethoden
Die Bedrohung entwickelt sich weiter – sowohl technisch als auch organisatorisch. Angreifer nutzen zunehmend spezialisierte Ausrüstung, bessere Sensorik und automatisierte Flugtechniken, wodurch Drohnenoperationen präziser, schwerer erkennbar und effektiver werden.
Zukünftig sind folgende Risiken realistisch:
Schutzmaßnahmen & rechtlicher Rahmen in Deutschland
Was private Betreiber und Sicherheitsfirmen dagegen unternehmen dürfen und wie sie darauf reagieren
Rechtlicher Rahmen: Was erlaubt und verboten ist

Der deutsche und europäische Rechtsrahmen erlaubt privaten Betreibern und Sicherheitsdienstleistern derzeit ausschließlich passive und beobachtende Maßnahmen. Diese Regelungen schaffen zwar eine solide Basis für den sicheren Betrieb und die Erkennung potenzieller Bedrohungen [13], werden jedoch der rasanten technologischen Entwicklung und dem steigenden Risiko durch Drohnenangriffe zunehmend nicht mehr gerecht.
Für eine effektive Gefahrenabwehr erscheint es daher sinnvoll, gesetzliche Anpassungen in Betracht zu ziehen, die qualifizierten Sicherheitskräften ausgewählte aktive Gegenmaßnahmen ermöglichen. Ohne entsprechende Modernisierung besteht die Gefahr, dass staatliche Behörden im Ernstfall überlastet werden, während private Betreiber auf eine reine Meldetätigkeit beschränkt bleiben. Ein aktualisierter Rechtsrahmen würde dazu beitragen, die Gesamtverteidigungsfähigkeit nachhaltig zu stärken.
- Drohnen-Detektion (Radar, RF, optische Systeme)
- Optische Identifikation (Kameras, Wärmebild)
- RF-Analyse zur passiven Erkennung von Steuer- und Telemetriesignalen
- Dokumentation & Alarmierung zuständiger Stellen
- Risikobewertungen & Präventionsmaßnahmen
Was verboten ist:
Funksignal-Störung (Jamming)
- Verboten nach TKG § 149 (Störsender)
GPS-Spoofing
- Gilt als unzulässige Manipulation von Navigation
Abschuss / physische Neutralisierung
- Verstoß gegen Waffengesetz (WaffG) & Gefährdung Dritter
Zuständigkeiten: Wer darf was?
Die Verantwortlichkeiten sind in Deutschland klar verteilt:
Polizei & Luftsicherheitsbehörden
- dürfen aktive Gegenmaßnahmen durchführen (Jamming, Abfangdrohnen, Neutralisierung).
Betreiber von Industrieanlagen, Flughäfen, Energieinfrastruktur
- müssen Detektion, Überwachung und Meldung sicherstellen.
Diese Rollenverteilung war entscheidend, um eine rechtskonforme Drohnenabwehr im zivilen Bereich zu gewährleisten. Doch die Bedrohungslage ist heutzutage größer und erfordert eine entsprechende Anpassung.
Wie Sicherheitsfirmen auf Drohnenbedrohungen reagieren
OPTOSECURE arbeitet zurzeit mit spezialisierten Technologiepartnern zusammen, um moderne, rechtskonforme Detektions- und Analyseverfahren zu integrieren. Dadurch können wir unseren Kunden die notwendige Sicherheit gewährleisten.
Unsere modulare technische Lösungen
OPTOSECURE setzt auf ein skalierbares Multi-Sensor-System, das speziell auf zivile Drohnenbedrohungen ausgelegt ist.
RF-Detektionssensoren

RF-Detektionssensoren empfangen und analysieren Funksignale, die zwischen einer Drohne und ihrer Fernsteuerung ausgetauscht werden. Sie „hören“ also den Funkverkehr mit und erkennen daraus, dass eine Drohne aktiv ist.
3D-Kurzstreckenradar
Erfasst kleine Flugobjekte ab ~7 cm Größe und arbeitet zuverlässig bei jedem Wetter – ideal für schwer erkennbare Mini-/Mikrodrohnen.
EO/IR-Kameras

Vision Flex EO/IR Detector [16]
Optische + thermische Sensorik ermöglichen die präzise Erkennung und Verfolgung von Drohnen bei Tag und Nacht. EO-Kameras liefern hochauflösende visuelle Daten zur Identifikation und zur Einschätzung der Nutzlast, während IR-Sensoren über Wärmesignaturen auch getarnte oder schlecht sichtbare Ziele erfassen. In Kombination mit KI-basiertem Autotracking können dadurch kontinuierliche, systematische Überwachungsmissionen durchgeführt werden, die eine hohe Aufklärungsreichweite bieten und zugleich für Außenstehende kaum wahrnehmbar bleiben.
C2-Softwareplattform
Wir entwickeln und liefern vollständig personalisierte C2-Systeme, die exakt auf die Anforderungen von Sicherheitsorganisationen, Unternehmen und kritischen Infrastrukturen zugeschnitten sind. Unsere Plattform ermöglicht eine zentrale Fusion aller angeschlossenen Sensoren und Technologien, sodass alle relevanten Informationen in einem einzigen, klar strukturierten Lagebild zusammenlaufen.

- Echtzeit-Lagebild
- Flugpfadtracking
- Automatische Alarmierungen
- Forensische Protokollierung für Ermittlungsbehörden
- Nahtlose Integration in Leitstellen & bestehende Video-Management-Systeme
Operative Maßnahmen und Sicherheitsprozesse
Neben der Technik stellt OPTOSECURE sicher, dass Betreiber über funktionierende Abläufe verfügen:
Methoden der Drohnen-neutralisierung
Überblick über behördlich zulässige Soft-Kill- und Hard-Kill-Maßnahmen im zivilen Luftraum – ausschließlich behördliche Eingriffsbefugnisse
Elektronische Gegenmaßnahmen

Counter-UAS System [17]
Signalstörer / RF-Jamming
Jammer überlagern die Steuer- und Telemetrieverbindungen (z. B. 2,4 GHz, 5,8 GHz) sowie Navigationssignale wie GPS.Die Drohne verliert dadurch die Kontrolle, wechselt in den Fail-Safe-Modus, schwebt, landet oder fliegt zurück.
kein direkter Schaden an der Drohne, geringes Trümmerrisiko.
kann andere Funksysteme beeinflussen, daher in Deutschland streng verboten für private Akteure (TKG), nur Polizei/Bundeswehr dürfen dies nutzen.
GPS-Spoofing
Beim Spoofing werden manipulierte Navigationsdaten ausgesendet, um die Drohne kontrolliert aus einem sensiblen Bereich zu leiten.
Diese Technik ist hochpräzise, aber technisch anspruchsvoll und – wie das Jamming – nur staatlichen Stellen vorbehalten.
Mechanische Abwehrmethoden

SkyWall Patrol Netzwerfer [16]- Netzkanonen / Drohnenfänger
Netzwerfer oder Netzdrohnen fangen die Drohne mechanisch ein.
Sie verursachen keine elektronischen Störungen und eignen sich besonders für begrenzte Bereiche wie Stadien, Veranstaltungsgelände oder Firmenareale.
Drohne bleibt oft intakt und kann analysiert werden.
Reichweite begrenzt, manuell anspruchsvoll, benötigt trainiertes Personal.
Abfangdrohnen
Spezielle UAVs, die mit Fangnetzen oder Greifmechanismen fremde Drohnen abfangen.Sie sind ideal für taktische Szenarien, aber in Deutschland rechtlich reguliert und nur mit behördlicher Freigabe einsetzbar.
Hochenergie-Abwehr

Hochenergielaser „DRAGONFIRE" [18]
Laser-AbwehrsystemeHochenergielaser zerstören Drohnen durch präzise Hitzeeinwirkung.
Effektiv, aber teuer und genehmigungspflichtig.
Erfordert konstante Zielverfolgung – schwierig bei schnellen Kleindrohnen.
Mikrowellen-Systeme
Richten elektromagnetische Impulse auf die Drohne und zerstören deren Elektronik.Weniger präzise als Laser, aber ebenfalls behördlich beschränkt und energieintensiv.
Kinetische Abwehr
Abschuss mit Schusswaffen oder Abwehrsystemen
Im militärischen Umfeld üblich, im zivilen Raum nur als allerletzte Option.In Städten oder über Menschenmengen ist eine solche Maßnahme aufgrund von Geschoss- und Trümmergefahr praktisch ausgeschlossen.
Mehrstufige Schutzkonzepte sind der Standard
Hier besteht weiterhin Verbesserungsbedarf, da Zuständigkeiten oft komplex geregelt sind und Reaktionszeiten darunter leiden.
Fazit: Zukunft der Drohnenabwehr & zentrale Handlungs-empfehlungen
Warum eine gesetzliche Reform notwendig ist
Kompakte Fassung des Reformvorschlags
Wir sprechen uns für eine qualifikationsgebundene Erweiterung der Abwehrbefugnisse im privaten Sicherheitssektor aus – geregelt und vergleichbar mit bestehenden Erlaubnismodellen wie dem Waffenschein oder dem Sachkundenachweis nach §34a.
- technische Kompetenz besitzen,
- rechtliche Kenntnisse vorweisen,
- sicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit erfüllen,
- genehmigte Einsatzbereiche dokumentieren,
- und regelmäßige Fortbildungen absolvieren.
„Drohnen verändern die Sicherheitslandschaft. Unsere Aufgabe ist es nicht, Schritt zu halten – sondern vorauszugehen.“![]()
Quellen